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Aktualisierungskurse

Aktualisierungskurse2019-02-11T16:33:41+00:00

Project Description

Aktualisierungskurse

Aktualisierungskurse dienen der – alle fünf Jahre verbindlich fälligen – Aktualisierung der Fachkunde bzw. von Kenntnissen nach Röntgenverordnung (RöV) und/oder der Strahlenschutzverordnung (SrlSchV). Wir bieten:

Erstens den 8-stündigen (50% online) Aktualisierungskurs der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV.

Zweitens den sogenannten Kombi-Kurs (12-stündig, 50% online) zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntniss nach RöV und StrlSchV.

Die Kurse sind für alle, die mit ionisierenden Strahlen oder radioaktiven Stoffen umgehen. Wir bieten die kompletten Strahlenschutzkurse als Blended Learning Angebote an: 50% werden Online absolviert, die anderen 50% als Präsenzveranstaltung.
Die Online-Lernmodule wurden in Zusammenarbeit mit fachkundigen Radiologen und Nuklearmedizinern sowie Medizinphysikexperten entwickelt und fachlich geprüft. Diese Module können Sie in unserer Online-Lernumgebung über das Internet bearbeiten.
Als fachlicher Leiter und Dozent vor Ort fungiert Prof. Dr. Jürgen Erb: Leiter des Studiengangs “Sicherheitswesen” an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Karlsruhe.
Die Bescheinigung der Kursteilnahme erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen in den Richtlinien zur Röntgenverordnung (RöV) bzw. zum Strahlenschutz in der Medizin (StrSchV).

Die Teilnahmebescheinigungen sind bundesweit gültig.

Für alle Strahlenschutzkurse liegen die notwendigen Anerkennungen der Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Bundesländern vor, in denen die Präsenzphasen stattfinden.
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Aktualisierung der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a der RöV für Ärzte und nicht-ärztliches medizinisches Personal (8 UE)

Nach der RöV muss die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde mind. alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.

Dies betrifft:
• Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz
• MTRA mit Fachkunde im Strahlenschutz
• MEP mit Fachkunde im Strahlenschutz
• Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern, OTA, MFA, die den Kenntniskurs im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen haben.

Aktualisierung/Kombikurs: Aktualisierung der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach §18 a der RöV und §30 der StrSchV für Ärzte und nicht-ärztliches medizinisches Personal (12 UE)

Nach der RöV und StrSchV (für das Gesamtgebiet offener radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin) muss die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde mind. alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Dies betrifft:

  • Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz (inkl. NUK und Strahlentherapie)
  • MTRA mit Fachkunde im Strahlenschutz (inkl. NUK und Strahlentherapie)
  • MEP mit Fachkunde im Strahlenschutz
  • Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern, OTA, MFA, die den Kenntniskurs im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen haben
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FACHLICHE LEITUNG

Prof. Dr. Jürgen Erb
Prof. Dr. Jürgen ErbFachlicher Leiter und Dozent vor Ort
Leiter des Studiengangs “Sicherheitswesen” an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Karlsruhe .

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