Project Description
Aktualisierungskurse
Aktualisierungskurse dienen der – alle fünf Jahre verbindlich fälligen – Aktualisierung der Fachkunde bzw. von Kenntnissen nach Röntgenverordnung (RöV) und/oder der Strahlenschutzverordnung (SrlSchV). Wir bieten:
Erstens den 8-stündigen (50% online) Aktualisierungskurs der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV.
Zweitens den sogenannten Kombi-Kurs (12-stündig, 50% online) zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntniss nach RöV und StrlSchV.
Aktualisierung der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a der RöV für Ärzte und nicht-ärztliches medizinisches Personal (8 UE)
Nach der RöV muss die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde mind. alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Dies betrifft:
• Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz
• MTRA mit Fachkunde im Strahlenschutz
• MEP mit Fachkunde im Strahlenschutz
• Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern, OTA, MFA, die den Kenntniskurs im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen haben.
Aktualisierung/Kombikurs: Aktualisierung der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach §18 a der RöV und §30 der StrSchV für Ärzte und nicht-ärztliches medizinisches Personal (12 UE)
Nach der RöV und StrSchV (für das Gesamtgebiet offener radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin) muss die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde mind. alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Dies betrifft:
- Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz (inkl. NUK und Strahlentherapie)
- MTRA mit Fachkunde im Strahlenschutz (inkl. NUK und Strahlentherapie)
- MEP mit Fachkunde im Strahlenschutz
- Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern, OTA, MFA, die den Kenntniskurs im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen haben
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flexible, effiziente und kostensparende Strahlenschutzkurse nach dem neuen Strahlenschutzrecht.